Für GK hat es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Daher ist es für GK von großer Bedeutung, dass ein mögliches Fehlverhalten so früh wie möglich erkannt wird, um es abzustellen und gegebenenfalls weitere Konsequenzen daraus zu ziehen.
Konform zur EU Richtlinie 2019/1937, sog. „Whistleblower Richtlinie“, des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) v. 2. Juli 2023 sowie des Lieferkettengesetzes (LkSG) v. 1. Januar 2023, haben wir deshalb mit einem externen Anbieter einen Meldekanal eingerichtet. Dieser erlaubt es jeder Person, unter Wahrung ihrer Anonymität, Hinweise auf verschiedene Art abzugeben.
Das Ziel dieses Meldekanals ist es, die Gesellschaft auf mögliche schwere Regel- oder Rechtsverstöße hinzuweisen. Vorrangig werden darunter Verstöße verstanden, die das Potential haben die GK oder mittelbar unserer Geschäftspartner zu schädigen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Verstöße gegen Menschenrechte, fairen Wettbewerb und Umweltschutz.
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